Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der intermedia advertising GmbH für Werbeschaltungen im Internet

Stand 03/2008

1. Werbevertrag

1.1 “Werbevertrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der Intermedia advertising GmbH und dem Werbekunden über die Schaltung von Werbemitteln (Banner, Links etc.) auf den von der intermedia advertising GmbH vermarkteten Websites während der im Werbevertrag festgelegten Zeit. Die Schaltung der Werbemittel erfolgt in der Regel durch Verwendung des Ad-Servers der intermedia advertising GmbH.

1.2 Der Werbevertrag kommt durch die Absendung der Buchungsbestätigung durch die intermedia advertising GmbH oder durch die Schaltung der Werbemittel durch die intermedia advertising GmbH zustande.

1.3 Für den Werbevertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbekunden werden nur dann Bestandteil des Werbevertrages, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

1.4 Die intermedia advertising GmbH ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Vertragspartners auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder vergleichbare Institutionen weiterzuleiten.

2. Anforderungen an die vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel

2.1 Ein Werbemittel kann aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern sowie aus einer sog. „sensitiven“ Fläche bestehen, die bei Anklicken mittels einer vom Werbekunden bestimmten Internetadresse die Verbindung zu weiteren Informationen und Daten des Werbekunden herstellt. Die technischen Spezifikationen des Werbemittels bestimmen sich nach den in der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben.

2.2 Der Werbekunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Schaltung der Werbemittel einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Werbebestimmungen des § 9 Mediendienstestaatsvertrag, sowie die spezialgesetzlichen Einschränkungen für bestimmte Berufe (Anwälte, Ärzte, Apotheker) und Produktgruppen (Arzneimittel, Heilmittel) bei der Gestaltung und Herstellung der Werbemittel eingehalten werden. Weiterhin ist der Werbekunde verpflichtet, das Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§§ 1, 3 UWG) sowie die Preisangabenverordnung, das Rabattgesetz sowie sonstige für die Werbung relevanten Gesetze einzuhalten. Sollte der Werbekunde nachträglich feststellen, dass das Werbemittel geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Werbekunde Intermedia advertising GmbH unverzüglich davon unterrichten.

2.3 Die intermedia advertising GmbH behält sich vor, die Schaltung einzelner Werbemittel nach billigem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt der Werbemittel gegen Gesetze oder behördliche Anordnungen verstoßen könnte oder deren Schaltung den Interessen des jeweiligen Kunden von Intermedia advertising GmbH oder Intermedia advertising GmbH selbst nicht entspricht. Intermedia advertising GmbH kann auch die Schaltung zuvor bereits durch Intermedia advertising GmbH verwendeter Werbemittel ablehnen.

2.4 Darüber hinaus ist Intermedia advertising GmbH berechtigt, die Schaltung der Werbemittel zu unterbrechen, falls Intermedia advertising GmbH Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte der Werbemittel oder der Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, vorliegen.. Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder der Zielseiten liegen insbesondere dann vor, wenn Dritte die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder der Zielseiten gegenüber Intermedia advertising GmbH geltend machen. Intermedia advertising GmbH wird den Werbekunden über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.

2.5 Der Werbekunde stellt Intermedia advertising GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel oder den Zielseiten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Intermedia advertising GmbH von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

3. Verpflichtungen des Werbekunden

3.1 Die Platzierung des Werbemittels erfolgt an dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Ort zu den dort festgelegten Zeitpunkten.

3.2 Der Werbekunde wird die Daten und Informationen, die zur Schaltung der Werbemittel notwendig sind, Intermedia advertising GmbH rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Werbekunde hat Intermedia advertising GmbH die Daten spätestens fünf Kalendertage vor Beginn der Werbeschaltung in dem von Intermedia advertising GmbH bestimmten Format (gif/jpg/…) zu liefern.

3.3 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Zurverfügungstellung der in Ziff. 3.2 genannten Daten ist Intermedia advertising GmbH von der Verpflichtung zur Schaltung der Werbemittel um dieZeit der Verzögerung sowie eine Bearbeitungszeit von drei Kalendertagen ab Zurverfügungstellung der ordnungsgemäß gelieferten Daten befreit. Dies gilt auch für den Fall der nachträglichen Änderung der Werbemittel durch den Werbekunden.

3.4 Der Werbekunde hat die technische Verfügbarkeit der von ihm benannten Zielseiten und Daten, auf die die Werbemittel verweisen, sicherzustellen. Um die Gefahr des Datenverlustes zu minimieren, ist der Werbekunde verpflichtet, von allen Intermedia advertising GmbH überlassenen Daten Kopien anzufertigen und diese auf Anforderung Intermedia advertising GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

3.5 Erfolgt die Abwicklung des Werbevertrages auf Wunsch des Werbekunden durch die Einschaltung Dritter, z.B. unter Einbindung eines Agenturservers eines Dritten, steht der Werbevertrag unter der aufschiebenden Bedingung der schriftlichen Abnahme der technischen Einrichtungen dieses Dritten durch Intermedia advertising GmbH.

4. Leistungspflichten von Intermedia advertising GmbH

4.1 Intermedia advertising GmbH wird für den Werbekunden die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl und Art von Werbemitteln auf den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Internetseiten schalten. Intermedia advertising GmbH wird bei der Platzierung der Werbemittel Rücksicht auf die Interessen des Werbekunden nehmen und unter Berücksichtigung der Interessen des Werbekunden über die genaue Platzierung des Werbemittels entscheiden. Sofern in der Buchungsbestätigung nicht anderweitig bestimmt, besteht kein Anspruch des Werbekunden auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel.

4.2 Intermedia advertising GmbH wird sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Werbemittel bemühen. Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels sind der intermedia advertising GmbH nicht zuzurechnen, wenn der Fehler in der Wiedergabe der Werbemittel hervorgerufen wird

• durch die Verwendung einer zur Darstellung des Werbemittels nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des Werbekunden oder Dritter oder

• durch Störungen von Kommunikationsnetzen Dritter oder

• durch fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sog. Proxy-Servern Dritter.

4.3 Intermedia advertising GmbH wird dem Werbekunden wöchentlich eine Statistik über die Anzahl der Ad- Impressions erstellen.

5. Vergütung

5.1 Für die Schaltung der Werbemittel durch Intermedia advertising GmbH gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Werbekunden im Internet unter www.intermedia-advertising.de veröffentlichte Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer von z.Zt. 19%.

5.2. Die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Vergütung ist 20 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt der Werbekunde in Zahlungsverzug, ist Intermedia advertising GmbH berechtigt, vom Werbekunden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Beide Parteien sind berechtigt, einen höheren oder niedrigen Verzugsschaden nachzuweisen.

5.3 Sofern in der Buchungsbestätigung nicht anderweitig bestimmt, wird Intermedia advertising GmbH dem Werbekunden nach Beendigung der Laufzeit des Vertrages die nach der Buchungsbestätigung geschuldete Vergütung anteilig zurückerstatten oder dem Werbekunden eine Gutschrift über die Schaltung von Werbemitteln auf der Werbefläche erteilen, sofern die Anzahl der dem Werbevertrag zugrunde gelegten Ad-Impressions während der Laufzeit des Werbevertrages unterschritten wird.

5.4 Intermedia advertising GmbH ist berechtigt, die Schaltung von Werbemitteln von einer Abschlagszahlung und ggfls. dem Ausgleich noch offen stehender Rechnungen abhängig zu machen.

6. Rechte an den Werbemitteln

6.1 Der Werbekunde sichert zu, dass er über alle zur Schaltung der Werbemittel erforderlichen Rechte verfügt. Der Werbekunde stellt Intermedia advertising GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.

6.2 Der Werbekunde räumt Intermedia advertising GmbH sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung der Werbemittel im Internet erforderlichen Rechte ein. Insbesondere räumt der Werbekunde der Intermedia advertising GmbH das Mulitmedia- und Onlinerecht, das Datenbank- und Werberecht und das Recht, die Werbemittel zur Schaltung auf Internetseiten zu bearbeiten, ein.

6.3 Intermedia advertising GmbH ist berechtigt, Dritten die für die vereinbarte Werbeschaltung erforderlichen Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einzuräumen, sowie die eingeräumten Rechte auf Dritte zu übertragen.

7. Haftung von Intermedia advertising GmbH

Intermedia advertising GmbH haftet ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen.

7.1 Intermedia advertising GmbH haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen

a) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von Intermedia advertising GmbH verursacht wurden;

b) wegen Arglist, für Personenschäden und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Intermedia advertising GmbH haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens

a) für Schäden aus einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten;

b) für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von Intermedia advertising GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden.

7.3 Im Übrigen ist jegliche Haftung von Intermedia advertising GmbH ausgeschlossen. Intermedia advertising GmbH haftet insbesondere nicht für den Ausfall des Ad-Servers.

7.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung von Intermedia advertising GmbH für bereits bei Vertragsschluß vorliegende Mängel der Websites der Kunden von Intermedia advertising GmbH, auf denen die Werbemittel geschaltet werden, ist ausgeschlossen.

8. Kündigung des Vertrages

8.1 Der Vertrag hat die in der Buchungsbestätigung genannte Laufzeit.

8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

- die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt wird oder eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;

- die andere Vertragspartei wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt und den vertragsgemäßen Zustand - trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung der jeweils anderen Vertragspartei - nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung wiederherstellt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Der Werbevertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Parteien Duisburg, soweit gesetzlich zulässig.

9.3 Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

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